Werte Vertriebspartner, Retailer,

Sie haben über Steffi ein Rundschreiben erhalten, wie STELLANTIS/die MARKE dem RETAILER Neuwagen fakturieren wird (nochmals anbei).

Wir wollen diese Information nach Rücksprache mit unserem – von den vier Händlerverbänden beigezogenen – Steuerexperten und aufgrund einiger Fragen, die wir aus dem Netz erhalten haben, hiermit ergänzen.

! Bitte beachten Sie, dass auch wir aufgrund der Komplexität des Themas, aufgrund dessen, dass so eine Vorgangsweise (Kommissionsagent im Fahrzeughandel) komplett neu ist und noch nie geprüft wurde und auch aufgrund der Unvorhersehbarkeit einer eventuellen Finanzamtsprüfung KEINE Empfehlung abgeben können, wie jeder einzelne RETAILER dies zu machen hat, das bleibt Ihre Entscheidung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu klären haben !

Interpretation des Vertragstextes zur Rechnungslegung – und Zahlung (bitte unbedingt selber nachlesen):

Der RETAILER (in Form eines Kommissionsagenten) erhält – ungefähr zum Zeitpunkt der Anlieferung des Neuwagens – eine Fahrzeugrechnung von Peugeot. Der RETAILER muss laut Vertrag dem Kunden den gleichen Betrag in eigenem Namen in Rechnung stellen, lediglich die NoVA käme hinzu (so gegeben).

Privatkunden und B2B Kunden ohne mit Peugeot/Stellantis Financial Services (SFS) vereinbarten Zahlungsziel:

Der Rechnungsbetrag wird zwei Tage nach Abruf der COC Papiere von der SFS eingezogen (mit Abruf der COC Papiere bestätigt der RETAILER, dass der Kunde bereits bezahlt hat). -> Hinweis: siehe auch die AGB´s der SFS, die demnächst versandt werden.

B2B Kunden, welche mit Peugeot/Stellantis Bank (SFS) ein Zahlungsziel vereinbart haben:

Die Rechnung wird zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels von der SFS eingezogen. -> Hinweis: sollte der Kunde nicht zeitgerecht zahlen, ist die Bank unmittelbar zu informieren, damit diese den Betrag nicht einzieht (deshalb die zwei Tage).

Kunden mit Leasing- oder Kreditfinanzierung einer Drittbank:

Das Fahrzeug ist auch unmittelbar zu bezahlen, da aber die Drittbanken im Regelfall erst 10-14 Tage nach Übermittlung aller Unterlagen überweisen wird die entstandene Zinsbelastung dafür durch die erhöhte Vergütung bei Privatkundengeschäften (0,2% im Cluster A) ausgeglichen.

Zur Handhabung der Fahrzeugrechnung selbst:

 

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt u.a. grundsätzlich vor, dass der Vorsteuerabzug erst bei Ausführung der Leistung an den Unternehmer und bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung iSd § 11 UStG geltend gemacht werden darf.

Im Kommissionsagentensystem wird die Leistung von Peugeot umsatzsteuerlich erst im Zeitpunkt der Auslieferung an den Endkunden erbracht (Zeitpunkt der Leistungserbringung). Weitere grundsätzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Tag der Lieferung auf der Rechnung bzw. auf einem ergänzenden Dokument angegeben ist. Deswegen erfolgt von Stellantis im Rundschreiben zur Umsatzsteuer der Verweis auf das Übergabedokument, welches das Auslieferungsdatum an den Endkunden enthält.

Erst beides zusammen komplettiert den Steuerakt mit der die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Zusätzlich müssen beide Dokumente (Rechnung und Übergabedokument) eine eindeutige Verknüpfung aufweisen, die durch die VIN sichergestellt werden soll.

(-> Wir wollen hier darauf hinweisen, dass unsere Steuerexperten darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Übernahmeprotokoll mit VIN Nummer und Auslieferungsdatum grundsätzlich von Peugeot zu erstellen sei und nicht vom RETAILER. Das kann Peugeot/STELLANTIS derzeit jedoch noch nicht leisten, STELLANTIS wurde von uns darauf hingewiesen und arbeitet an einer Lösung, um einerseits das Auslieferungsdatum im System eingebbar zu machen und auch ein entsprechendes Dokument aus dem System ziehen zu können)

Obenstehendes zur Handhabung der Rechnung und der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist insbesondere dann besonders zu beachten, wenn die Rechnungslegung durch Peugeot und der Auslieferungszeitpunkt nicht im gleichen Monat (somit dem Vorsteueranmeldungszeitraum) sind, wie z.B. Rechnung durch Peugeot am 30.9., Auslieferung an den Kunden am 2.10.

–> Hier wäre ein gangbarer Weg, die Eingangsrechnung erst am Auslieferungstag einzubuchen (eine Verbuchung der Rechnung bei Erhalt ist im Agentursystem nicht notwendig). Dies um zu vermeiden, dass die Vorsteuer zu früh und allenfalls unrechtmäßig in Anspruch genommen wird.

Kommissionsgeschäft im Unternehmensrecht

Bilanzrechtlich werden die Fahrzeuge durch den RETAILER nicht angeschafft. Die Bilanz des RETAILERS wird somit entlastet. Eine Inventur der Neufahrzeuge hat nur im Auftrag der MARKE, nicht aber für den eigenen Jahresabschluss zu erfolgen.

Da keine Vorräte auszuweisen sind, stellt sich die Frage des Ausweises der Provisionserlöse. Wenn die Erlöse für das Unternehmen typisch sind und regelmäßig am Markt erbracht werden, dann ist der Ausweis unter den Umsatzerlösen geboten. Somit sind die Erlöse aus den Provisionsgeschäften, da sie weiterhin das Kerngeschäft des RETAILERS bilden, in den Umsatzerlösen auszuweisen.

20230825 Stellantis RETAILER Mehrwertsteuer-2Mit freundlichen Grüßen

Thomas FALLY

Obmann

Klub d.Österr. Peugeot Retailer und Repairer